Rechtsanwaltskanzleien – wenn die wie Frisörsalons heißen

Was wäre, wen Rechtsanwälte genauso lustige oder fantasievolle Namen hätten, wie Frisörsalons

  • Kanzlei Recht & Beuger
  • Kanzlei Paragraph & Reiter
  • Kanzlei Folgen & Schätzle
  • Kanzlei Rechthaber
  • Kanzlei Rechtsverrdreher
  • Kanzlei Berat + Schlafgut
  • Partnerschaft Hauer & Stecher
  • Kanzlei Pechsträhne
  • Kanzlei Glücksträhne
  • Syndikat Hauser, Fried & Bruch
  • Law & Ordner
  • Kanzlei Letz & Akten
  • Kanzlei Haber & Guth
  • Die Rechtsverdreher
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Rechts vor Links aber Rechst fahren

Manche Nationen fahren auf der rechten Seite der Straße und manche fahren auf der linken Seite. Was da richtig oder falsch, besser, richtiger oder falscher ist, als das jeweils Anderet, sei dahingestellt. Darüber gibt es Kontroversen und Vorlieben.

Weshalb man so oder so fährt, dazu später mehr. Interessanterweise: Mehr Einigkeit besteht jedoch in der verinnerlichten Regel „Rechts vor Links“. Diese haben nämlich nicht nur die Länder mit Rechsfahrgebot, sondern auch oder vor allem diejenigen mit Linksfahrgebot. Fast… denn die Ausnahmen sind einige (angeblich) Rechtsfahr-Nationen. Dort gilt nämlich erstaunlicherweise „Links vor Rechts“. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Regel „Rechts vor Links“ aus dem Reich des Linksfahrgebots kommt und es irgendwie auch in das Reich des Rechtsfahrgebots geschafft hat — Erstaunlicherweise… Denn bei Rechtsfahrgebot ist es eigentlich unnatürlich, derweil es sich beim Linksfahrgebot quasi naürlich ergibt: Nimmt man als Beispiel einen Kreisverkehr / Roundabout und vergleichsweise eine Kreuzung mit einem Pfahl in der Mitte. Beim Roundabout fährt man bei Linksfahrgebot natürlicherweise im Uhrzeigersinn herum (links leichter abbiegen). Soll nun zusätzlich die Regel gelten „Wer drin ist hat Vorfahrt“, dann ergibt sich von ganz allein ein „Rechts vor Links“, das dann gleichzeitig gilt. Besser zu sehen bei der Kreuzung mit dem Pfahl in der Mitte. Mit anderen Worten: Nur bei Linksfahrgebot gehen „Rechts vor Links“ und „Wer im Roundabout ist hat Vorfahrt“ Hand in Hand. Indes beim Rechtsfahrgebot klappt das nicht ganz so homogen. Fährt man dort rechtsabbiegend in einen Kreisverkehr ein, stellt sich ein Verkehr im Gegenuhrzeigersinn ein. Soll nun sowohl die Regel „Wer drin ist hat Vorfahrt“ und „Rechts vor Links“ gelten, ergibt sich ein Widerspruch. Um jetzt die erste Regel durchzusetzen erfordert es beim Kreisverkehr  eine aufwedigere Beschilderung. Abgesehen von dieser Inkonsistenz ist es aber kein KO-Kriterium und geht eigentlich ziemlich leicht von der Hand. Tatsächlich hat man bei „Links vor Rechts“ in einem Rechsfahrland auch keine besseren Möglichkeiten in die linke Straße einer Kreizung hineinzuschauen, denn dort steht das Ankommende Auto auch wieder in einem ungünstigen Winkel. So wie man sonst bei „Rechs vor Links“ selbst.